Geltungsbereich
Die AGB gelten ergänzend zu den bestehenden Rechtsgrundlagen für den folgenden Weiterbildungsabschluss:
• Executive MBA HSG in Business Engineering
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Anmeldeformular über die Website. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Zulassung
Über die Zulassung entscheidet der Studienleiter anhand der eingereichten Unterlagen und ggfs. eines Assessments. Zugelassene Personen (Teilnehmende) erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung. Die Zulassung gilt ausschliesslich für den vereinbarten Studienbeginn und verliert ihre Gültigkeit bei allfälligen späteren Studienstarts.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und dem EMBE HSG kommt nach Anmeldung und Zulassung mit der Zulassungsbestätigung zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website publizierten Lehrgangsgebühren und Zahlungskonditionen.
Annullierung seitens der/des Teilnehmenden
Bei Vertragsannullierung durch die/den Teilnehmende/n schuldet sie/er:
a) Annullierung bis 3 Monate vor Studienbeginn: 10% der gesamten Studiengebühr;
b) Annullierung bis 1 Monat vor Studienbeginn: 30% der gesamten Studiengebühr;
c) Annullierung später als einen Monat vor Studienbeginn sowie nach Studienbeginn: die gesamte Studiengebühr.
d) Unentschuldigtes Nichterscheinen zum Studienstart gilt als Annullierung durch den Teilnehmenden nach Studienbeginn
Annullierung seitens EMBE-HSG
Der EMBE HSG behält sich das Recht vor, Weiterbildungslehrgänge in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl bis spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen.
Bereits bezahlte Studiengebühren werden nach Wahl des Teilnehmenden pro rata rückerstattet oder auf Weiterbildungslehrgänge zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet. Weitergehende Ersatzforderungen, z.B. von Kosten für Flugumbuchungen o.ä., sind ausgeschlossen.
Regelung bei Zahlungsverzug
Wird die Studiengebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird die/der Teilnehmende bis zur Bezahlung vom Studiengang ausgeschlossen. Die Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bleibt bestehen.
Bestimmungen bei Verschiebungen oder Abwesenheiten seitens EMBE HSG
Der EMBE HSG behält sich das Recht vor, einzelne Lehreinheiten zeitlich zu verschieben. Die Kosten, die der/dem Teilnehmenden aufgrund von Verschiebungen einzelner Lehreinheiten eines Weiterbildungslehrgangs entstehen (z.B. von Kosten für Flugumbuchungen o.ä.), trägt die/der Teilnehmende.
Bestimmungen bei Verschiebungen oder Abwesenheiten seitens der/des Teilnehmenden
Bei Abwesenheiten vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Studiengebühr. Verschiebungen einzelner Module sind kostenpflichtig, sobald diese vom ursprünglich vereinbarten Studienverlaufsplan des/der Teilnehmenden abweichen.
Bestimmungen zum Inhalt der Veranstaltung
Die Leitung des EMBE HSG behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation einschliesslich der Auswahl der Referierenden vorzunehmen.
Disziplinarisches
Die Teilnehmenden und die Leitung des EMBE HSG werden sich bemühen, eventuelle Konflikte im Zusammenhang mit
den Weiterbildungslehrgängen auf gütlichem Wege beizulegen. Falls eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und in
der Folge Teilnehmende aus disziplinarischen Gründen vom Weiterbildungslehrgang ausgeschlossen werden, bleibt die
Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bestehen.
Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Datenschutz
Mit der Anmeldung gibt die/der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Organisation der Weiterbildung persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung der/des Teilnehmenden nicht an Dritte weitergegeben.
Während der entsprechenden Weiterbildung werden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen zwischen Teilnehmenden, Dozierenden und weiteren Beteiligten vertrauliche oder dem Datenschutz unterliegende Informationen ausgetauscht. Die/der Teilnehmende verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten. Die Verpflichtung gilt über den Abschluss der Weiterbildung hinaus.
Schutzrechte
Die Immaterialgüterrechte, insbesondere die Urheberrechte an Schulungsunterlagen, bleiben beim EMBE HSG bzw. den
Referierenden. Jede über die individuelle Nutzung im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs hinausgehende Nutzung
bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der/dem Teilnehmenden und den betreffenden Inhabern der
Schutzrechte.
Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Dispute im Zusammenhang mit diesen AGB befindet sich, soweit dies rechtlich zulässig ist, in St.Gallen, Schweiz.
Für die/den Teilnehmenden mit gegenwärtigem oder künftigem Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist St.Gallen zudem der Betreibungsort (Spezialdomizil nach Artikel 50 Absatz 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)). Der EMBE HSG behält sich zudem vor, die/den Teilnehmenden vor einem anderen zuständigen Gericht (z.B. am Wohnsitz) zu belangen.
Gültigkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.
Der EMBE HSG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version anwendbar.