Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten ergänzend zu den bestehenden Rechtsgrundlagen für die folgenden Weiterbildungslehrgänge, welche
vom Executive Master of Business Engineering (EMBE HSG) durchgeführt werden:

  • Executive MBA HSG in Business Engineering
  • Zertifikatslehrgänge (CAS HSG): Transformation definieren & Silicon Valley Experience, Transformation gestalten & Asia Experience, Transformation führen, Transformation umsetzen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Online‐Anmeldeformular über die Website. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt,
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zulassung

Über die Zulassung entscheidet der Akademische Direktor anhand der eingereichten Unterlagen und ggfs. eines
Assessments. Zugelassene Personen (Teilnehmende) erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und dem EMBE HSG kommt nach Anmeldung und Zulassung mit der
Zulassungsbestätigung zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website publizierten Lehrgangsgebühren und Zahlungskonditionen.

Annullierung seitens der/des Teilnehmenden

Bei Vertragsannullierung durch die/den Teilnehmende/n schuldet sie/er:
a) Annullierung bis 3 Monate vor Studienbeginn: 10% der gesamten Studiengebühr;
b) Annullierung bis 1 Monat vor Studienbeginn: 30% der gesamten Studiengebühr;
c) Annullierung später als einen Monat vor Studienbeginn sowie nach Studienbeginn: die gesamte Studiengebühr.

Annullierung seitens EMBE HSG

Der EMBE HSG behält sich das Recht vor, Weiterbildungslehrgänge in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl bis
spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen.

Bereits bezahlte Studiengebühren werden nach Wahl des Teilnehmenden pro rata rückerstattet oder auf
Weiterbildungslehrgänge zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet. Weiter gehende Ersatzforderungen, z.B. von Kosten
für Flugumbuchungen o.ä., sind ausgeschlossen.

Regelung bei Zahlungsverzug

Wird die Studiengebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird die/der Teilnehmende bis zur Bezahlung vom Studiengang
ausgeschlossen. Die Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bleibt bestehen.

Bestimmungen bei Verschiebungen oder Abwesenheiten seitens EMBE HSG

Der EMBE HSG behält sich das Recht vor, einzelne Lehreinheiten zeitlich zu verschieben, wenn die Durchführung
unmöglich wird (z.B. durch Ausfall von Referenten infolge Krankheit, Nicht‐Verfügbarkeit der Räume o.ä.). Die Kosten, die
der/dem Teilnehmenden aufgrund von Verschiebungen einzelner Lehreinheiten eines Weiterbildungslehrgangs entstehen
(z.B. von Kosten für Flugumbuchungen o.ä.), trägt die/der Teilnehmende.

Bestimmungen bei Verschiebungen oder Abwesenheiten seitens der/des Teilnehmenden

Bei Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung der gezahlten Studiengebühr. Verschiebungen einzelner Module sind kostenpflichtig, sobald
diese vom ursprünglich vereinbarten Studienverlaufsplan des/der Teilnehmenden abweichen.

Bestimmungen zum Inhalt der Veranstaltung

Die Leitung des EMBE HSG behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation
einschliesslich der Auswahl der Referierenden vorzunehmen.

Disziplinarisches

Die Teilnehmenden und die Leitung des EMBE HSG werden sich bemühen, eventuelle Konflikte im Zusammenhang mit
den Weiterbildungslehrgängen auf gütlichem Wege beizulegen. Falls eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und in
der Folge Teilnehmende aus disziplinarischen Gründen vom Weiterbildungslehrgang ausgeschlossen werden, bleibt die
Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bestehen.

Versicherung

Der Abschluss einer Unfall‐ oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Datenschutz

Mit der Anmeldung gibt die/der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Organisation der Weiterbildung
persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung
der/des Teilnehmenden nicht an Dritte weitergegeben.

Während der entsprechenden Weiterbildung werden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen zwischen
Teilnehmenden, Dozierenden und weiteren Beteiligten vertrauliche oder dem Datenschutz unterliegende Informationen
ausgetauscht. Die/der Teilnehmende verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten. Die Verpflichtung gilt über
den Abschluss der Weiterbildung hinaus.

Schutzrechte

Die Immaterialgüterrechte, insbesondere die Urheberrechte an Schulungsunterlagen, bleiben beim EMBE HSG bzw. den
Referierenden. Jede über die individuelle Nutzung im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs hinausgehende Nutzung
bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der/dem Teilnehmenden und den betreffenden Inhabern der
Schutzrechte.

Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche
Gerichtsstand für sämtliche Dispute im Zusammenhang mit diesen AGB befindet sich, soweit dies rechtlich zulässig ist, in
St.Gallen, Schweiz.

Für die/den Teilnehmenden mit gegenwärtigem oder künftigem Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist St.Gallen
zudem der Betreibungsort (Spezialdomizil nach Artikel 50 Absatz 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über
Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)). Der EMBE HSG behält sich zudem vor, die/den Teilnehmenden vor einem
anderen zuständigen Gericht (z.B. am Wohnsitz) zu belangen.

Gültigkeit

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu
ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.

Der EMBE HSG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige
Version anwendbar.